EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

Das Nationale Digital Health Symposium NHDS am 06. Dezember 2022 in Berlin setzte sich mit den Chancen und Herausforderungen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsdatennutzung im Rahmen eines Europäischen Gesundheitsdatenraums auseinander. Expertinnen und Experten aus Politik, Gesundheit und Forschung diskutieren auf der Konferenz, wie eine grenzüberschreitendende Gesundheitsversorgung und Datennutzung aussehen kann. Und was das für die Vernetzung und die Anschlussstrukturen in Deutschland bedeutet. Auch die Akzeptanz und der realistische Nutzen für die Gesundheitsversorgung, Produktentwicklung und Gesundheitssystementwicklung stehen zur Diskussion. Aus der Kongressberichterstattung zum NDHS:

Session Europäischer Gesundheitsdatenraum: Grenzüberschreitende Versorgung

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) bietet große Chancen für Forschung und Versorgung, da ein innereuropäischer Datenaustausch für eine bessere Gesundheitsversorgung und eine Nachnutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung möglich werden sollen. Der EHDS soll damit nicht nur die grenzüberschreitende Versorgung, sondern auch die Forschung und den Datenaustausch europaweit verbessern.

Er besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: der EHDS 1 regelt die Fragestellungen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger, der EHDS 2 regelt die Sekundärnutzung von Daten für Forschung und Innovation.

„Der EHDS kommt nicht einfach aus dem Nichts“, fasst Dr. Stephan H. Schug, DGG e.V., zusammen. „Trotz Mitgestaltung Deutschlands bei den vertraglichen und Interoperabilitätsvorgaben, wurden wir von vielen unserer Anrainerstaaten inzwischen abgehängt“, so Schug. Nationale Kontaktstellen haben beispielsweise Frankreich, die Niederlande und Luxemburg eingerichtet.

Leonor Heinz, Leiterin der Koordinierungsstelle von DESAM-ForNet, forderte, dass der EDHS partizipativ mit allen Stakeholdern entwickelt werden müsse. Eine wichtige Anschlussstruktur für den EHDS stellt die elektronische Patientenakte (ePA) dar.

„Bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte im Kontext des EHDS muss der Beitrag, den sie für eine unmittelbare Verbesserung der Versorgung leisten kann, konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden“, fordert Nino Mangiapane von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf dem Symposium.