Interoperabilität

  • European Health Data Space und Idee einer unabhängigen Gesundheitsdatenstiftung (DGG@Hessischer Landtag)

    European Health Data Space und Idee einer unabhängigen Gesundheitsdatenstiftung (DGG@Hessischer Landtag)

    Im Nachgang zur öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags (Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss – gemeinsame Anhörung mit dem Ausschuss für Digitales zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege) zu „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ am 3. März 2022 nahm die DGG zu zwei Fragen der Fraktion der Freien Demokraten in einem Schreiben an die Ausschussvorsitzenden, Herrn Moritz Promny und Herrn Joachim Veyhelmann, wie folgt schriftlich Stellung:

    Wie bewerten Sie die Bemühungen zur Einrichtung eines European Health Data Space, wie es die EU-Kommission vorsieht.

    Stellenwert, Entschiedenheit und Tragweite dieser Bemühungen können kaum überschätzt werden. Es handelt sich um eine der zentralen Initiativen, die im Rahmen der Krisenbewältigung (im Hinblick auf Covid-19) auf der europäischen Ebene zur Stärkung der Resilienz der Gesundheitssysteme und deren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit betrieben werden.

    Die dafür notwendigen Maßnahmen wurden beim Neuzuschnitt des mehrjährigen Finanzplans mit erheblichen Fördermitteln ausgestattet, quer über verschiedene Finanzinstrumente (Horizont Europa, CEF Digital, Digital Europe, EU4Health etc.) hinweg. Die Umsetzung dient perspektivisch nicht nur im engeren Sinne zur Pandemiebewältigung, sondern der zeitgemäßen digitalen Transformation der Gesundheitsversorgung und als Meilenstein auf dem Weg hin zu einer Europäischen Gesundheitsunion.

    Die Potentiale eines europäischen Gesundheitsdatenraums (bzw. von -räumen) und damit verbunden eines „dritten Wegs“ (Datensouveränität von Bürger:innen und Patient:innen vs. einseitige staatliche oder industrielle Kontrolle) wurden 2020 im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft von der deutschen Bundesregierung und vielen weiteren Akteuren umfassend herausgestellt. Dies wurde auch bei der Anhörung kurz vorgetragen.

    In diesem Monat wurde eine Entwurfsfassung der EU-Kommission für die in Vorbereitung befindliche Verordnung als neuer Rechtsrahmen für Gesundheitsdaten in der EU bekannt, vgl. https://www.euractiv.de/section/innovation/news/leak-die-plaene-der-eu-kommission-fuer-einen-gesundheitsdatenraum.

    Bemerkenswert ist die Schaffung eines integrativen Gesamtrahmens für die „primäre“ und „sekundäre“ Datennutzung, all dies mit weitgehenden Mitwirkungsrechten für Bürger:innen und Patient:innen (und Beachtung der EU DSGVO). Die Gesamtheit dieser Entwicklungen muss in Hessen intensiv beobachtet werden, um den Anschluss nicht zu verlieren (umfassende Interoperabilität bei medizinischen Daten kann nur langfristig erarbeitet werden) und um vor allem bei der Festlegung zentraler Aspekte der Ausgestaltung mitzuwirken.

    Die Hinweise der DGG e.V. richten sich im Besonderen auf den ausstehenden Anschluss von Deutschland inkl. Hessen an die MyHealth@EU-Infrastruktur eHSDSI, die dem Gesundheitsdatenraum zu Grunde liegt. Bereits im Vorfeld der neueren Entwicklungen wurden von der EU-Kommission (in den o.g. Finanzinstrumenten) umfassende Mittel für Aktivitäten der Mitgliedstaaten zum Anschluss an diese interoperable europäische Infrastruktur bereitgestellt. Es ist davon auszugehen, dass dies in den kommenden Jahren weiter forciert werden wird. Dies beitet auch eine Chance für Hessen:  Nicht zuletzt durch den Frankfurter Flughafen suchen hier im Land, trotz der Binnenlage, viele EU-Bürger medizinische Hilfe. Hier könnten möglicherweise erhebliche Digitalisierungspotentiale und Synergien mit Hilfe von EU-Mitteln erschlossen werden: In den vergangenen Jahren wurde eine finanzielle Förderung an die MyHealth@EU-Strukturen auch an regionale Antragsteller vergeben. Dies könnte auf Nachfrage weiter ausgeführt werden.

    Wie würden Sie die Errichtung einer unabhängigen Stiftung zur Verwaltung und Forschung der Gesundheitsdaten bewerten

    Die europäische Datenstrategie und insbesondere der „Data Governance Act“ schaffen mit Data Intermediaries ein Rollenmodell, dass sich durch eine oder mehrere unabhängige Stiftungen zur Verwaltung und Forschung der Gesundheitsdaten sehr gut in die Praxis umsetzen ließe. Analoge Initiativen wurden bereits angedacht und sind weiter zu konkretisieren. Von daher wären weitere Analysen und konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der „Data Intermediary“ Rolle sehr zu begrüßen.

    Ein weiteres Modell lebt Frankreich mit dem „Health Data Hub“ vor. Dort werden Plattformen geschaffen, auf denen geforscht werden kann, ohne dass die Daten an verschiedenen Stellen gespeichert werden müssen. Dieses Modell wäre bei der Vorbereitung einer solchen Stiftung ebenfalls zu prüfen.

    Quelle: Anlage (S. 32/33) zum Stenografischen Bericht SIA 20/73 DDA 20/27 der Anhörung in der 73. Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses und der 27. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags am 3. März 2022

  • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen  (DGG@Hessischer Landtag)

    Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DGG@Hessischer Landtag)

    Bei der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags (Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss – gemeinsame Anhörung mit dem Ausschuss für Digitales zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege) zu „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ am 3. März 2022 nahm die DGG im Landtag zur Frage von Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen gemäß Landtagsprotokoll wie folgt Stellung:

    (Dr. Stephan Schug) Erst einmal vielen Dank für die sehr interessante Stellungnahme meines Vorredners, die sehr aus der Praxis kommt. – Ich möchte jetzt aus der allgemeinen Perspektive der Digitalisierung noch einige Punkte ergänzen.

    Es wird gefragt: Muss die Ausbildung in medizinischen und pflegerischen Berufen zukünftig angepasst werden? – Das ist definitiv der Fall. Auch wird schon seit Jahren gefordert, das breiter in das Medizinstudium aufzunehmen, um adäquat auf die neuen Techniken, über die wir bei den anderen Themenblöcken ausgiebig gesprochen haben, vorbereitet zu werden. Gerade die Pflegeberufe haben eine sehr hohe Verantwortung für eine bedeutungsvolle medizinische Dokumentation; denn die ganzen schönen interoperablen Patientenakten würden keinerlei aussagefähigen Daten enthalten, wenn nicht alle Berufe entsprechend ausgebildet würden, um die anspruchsvollen Dokumentationsaufgaben wahrzunehmen. Das muss entsprechend abgebildet werden.

    Zu der Frage der neuen Berufsbilder kann man nur uneingeschränkt Ja sagen. Bezogen auf die Pflege ist im Rahmen der Akademisierung rund um die Pflegeausbildung, der Zusatzqualifikationen usw. schon einiges entstanden. Zum Bereich E-Health gibt es in Europa inzwischen über 100 Masterstudiengänge. Das alles ist in den letzten zehn bis 15 Jahren aus dem Boden geschossen.
    Das heißt, dieses Fach entwickelt sich sehr stark.

    Auf der anderen Seite – um vielleicht die Perspektive bei diesen Berufen ein bisschen zu weiten – gibt es bei der neuen Art der Versorgung, die schon als Blended Care, als hybride Versorgung genannt wurde – das, was auch in den ländlichen Bereichen funktioniert, bzw. dort, wo man, salopp gesagt, die Versorgung auf dem Sofa beginnt –, inzwischen Sachen, bei denen sich Patienten
    über bestimmte Produkte, über Apps im Krankenhaus direkt anmelden. Das heißt auf Neudeutsch Onboarding. Dafür gibt es inzwischen sehr erfolgreiche Anbieter. Es muss aber noch jemand sowohl in der Administration des Krankenhauses als auch in den Pflegeberufen sein, der das aufnehmen kann.

    Ich würde gerne noch einen Punkt loswerden. Man muss dabei auch bedenken – ich bin von einem Kollegen aus den USA sehr stark darauf gestoßen worden –: In den USA sollen jetzt gerade im Rahmen der Pandemie ziemlich viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund des Phänomens des Burnouts ihren Beruf quittiert haben, und zwar insbesondere aufgrund eines digitalen Burnouts, weil sie völlig überfordert worden sind. Die Überexposition zu Zoom ist auch in anderen Bereichen bekannt. Aber gerade in den ärztlichen Berufen ist es zu einer massiven Überlastung gekommen, sodass in diesen Berufen die Arbeitsplätze und auch das Berufsfeld verlassen worden sind.

    Deswegen habe ich in einer internationalen Initiative mit dem besagten Kollegen zusammen ein spezielles Lernmodul entwickelt, das sich an in der Informatikausbildung befindliche Personen richtet und das speziell einer Burnout-Prävention in diesem Bereich dient. Ich denke, ein Aspekt, den man berücksichtigen muss, ist die richtige Mischung – zum einen die berühmte Work-Life-Balance und zum anderen die Mischung in den Arbeitsplätzen, in der Ausbildung und letztlich auch in der Berufstätigkeit –, dass man nicht den ganzen Tag nur auf einen Bildschirm starrt und man die komplexen Dokumentationsaufgaben mit teilweise ungeeigneten Oberflächen lösen muss.

    Quelle: Kurzbericht der Anhörung in der 73. Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses und der 27. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags am 3. März 2022

  • Chancen durch eHealth im ländlichen Raum, bei geringer Mobilität, chronischer Erkrankung und in der Pflege  (DGG@Hessischer Landtag)

    Chancen durch eHealth im ländlichen Raum, bei geringer Mobilität, chronischer Erkrankung und in der Pflege (DGG@Hessischer Landtag)

    Bei der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags (Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss – gemeinsame Anhörung mit dem Ausschuss für Digitales zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege) zu „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ am 3. März 2022 nahm die DGG im Landtag zur Frage von Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen gemäß Landtagsprotokoll wie folgt Stellung:

    (Dr. Stephan Schug) Es wurde schon angedeutet: Wenn wir die Telemedizin
    einbeziehen, die Videosprechstunde einbeziehen, die DiGAs einbeziehen, die ganzen Lehrvideos über YouTube für alles Mögliche einbeziehen, ist die alte Idee vom schlecht versorgten ländlichen Raum in diesem Bereich sicher zu relativieren.

    Ich möchte gezielt auf zwei Punkte eingehen. Zum einen habe ich heute überhaupt noch nicht den sonst in Veranstaltungen immer gerne gehörten Hinweis darauf vernommen, dass Corona einen Schub für die Digitalisierung ausgelöst hat. Für Deutschland berichtete die Kassenärztliche Bundesvereinigung [vor COVID-19] in einem Jahr von 1.000 Videokonsultationen, und im nächsten Jahr sind es 300.000. Es hat also eine massive Veränderung stattgefunden. Natürlich soll nicht alle Versorgung aus der Distanz stattfinden. Nichtsdestotrotz wurde da quasi eineHemmschwelle überwunden.

    Gerade Psychotherapie findet auch heute noch zu einem hohen Anteil per Videosprechstunde statt. Das ist sicher nicht für alle Klienten gut, aber da erwarten auch den ländlichen Bereich die entsprechenden Möglichkeiten.
    Die DiGAs, die Digitalen Gesundheitsanwendungen, stehen auch überall zur Verfügung und sind im Grunde genommen, wenn man so möchte, in das Handy verpackte Behandlungsprogramme, sehr durchdacht und teilweise mit einer langen Vorgeschichte. Da wird Deutschland im Moment europa- und weltweit übrigens als führend wahrgenommen. Ich denke, das ist ein toller Ansatz, um auch die Versorgung im ländlichen Bereich zu verbessern.

    Um mit etwas sehr Positivem zu schließen, was bundesweit und somit natürlich auch in Hessen gilt: Wir haben seit dem 01.01.2022 zum ersten Mal wirklich eine größere telemedizinische Leistung, nämlich die Telemedizin bei Herzinsuffizienz, also eine richtige echte Leistung der Regelversorgung, vom G-BA zugelassen,
    mit zehn oder elf Behandlungsziffern. Da macht dieser Bereich große Fortschritte.

    Quelle: Kurzbericht der Anhörung in der 73. Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses und der 27. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags am 3. März 2022

  • Statement zur Digitalisierung und Vernetzung von Patientendaten (DGG@ Hessischer Landtag)

    Statement zur Digitalisierung und Vernetzung von Patientendaten (DGG@ Hessischer Landtag)

    Bei der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags (Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss – gemeinsame Anhörung mit dem Ausschuss für Digitales zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege) zu „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ am 3. März 2022 nahm die DGG im Landtag zur Frage von Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen gemäß Landtagsprotokoll wie folgt Stellung:

    (Dr. Stephan Schug) Die Gesellschaft für Gesundheitstelematik und auch ich persönlich sind seit gut 20 Jahren in dem Thema unterwegs. Ich habe ebenfalls ungefähr 20 Jahre die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Telematik im Gesundheitswesen“ begleitet und kenne die Situation in verschiedenen
    Bundesländern daher sehr, sehr gut. Als Chief Medical Officer von ETHEL bin ich sehr viel in anderen europäischen Ländern herumgekommen. Beide Dinge möchte ich einfließen lassen.

    Die Vernetzung von Patientendaten beruht letztlich darauf, dass ich eine elektronische Patientenakte als Kernelement der Digitalisierung und sektorübergreifenden Vernetzung habe. Da sind wir in Deutschland noch nicht so richtig weit. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass man sehr systematisch und mit sehr langem Atem mit Stufenplänen arbeiten muss. Die USA machen das meines Erachtens vorbildlich mit der stufenweisen Einführung eines interoperablen Datensatzes. In Deutschland gibt es ähnliche Ansätze. Ich denke, da brauchen wir noch ein bisschen Geduld. Die Patientenakten sind im Moment noch relativ wenig gefüllt. Auf die Telematikinfrastruktur kommen wir nachher im zweiten Themenblock.

    Was die KI angeht, so hatte auch ich mir die ganzen Beispiele notiert. Vor allem in der digitalen Pathologie, in der digitalen Bildverarbeitung gibt es wirklich tolle Beispiele. Vor allem ist das ein Beispiel dafür, dass Ärztinnen und Ärzte tatsächlich mit diesen Technologien kooperieren und in Arbeitsteilung arbeiten können.

    Deswegen schwenke ich jetzt auf das Thema der Datennutzung, der Datensolidarität ein. Der Begriff der Datenspende, den wir im deutschen Gesetz haben, wird international nicht so ganz geteilt, weil der Begriff Spende mehrdeutig ist. […] Die Mehrzahl der Patienten ist bereit, ihre Daten zu teilen, d.h. für ein Data-Sharing. Es ist [in der Anhörung] noch nicht so rausgekommen, dass die Bereitschaft, die Daten zu teilen, je nach Verwendungszweck unterschiedlich
    ist. Ein gewisses Problem ist, dass die Industrie sehr gerne ausgegrenzt wird. In unserer Gesetzgebung ist sie durchgängig ausgegrenzt. Die Patienten sehen das auch nicht so gerne.

    Da hilft der Blick nach Europa. Dort hat man inzwischen tolle Initiativen wie Data Saves Lives. Auch die französische Ratspräsidentschaft kümmert sich aktuell um diese Thematik. Es gibt viele Dinge wie Data Strategy, Data Governance usw., aber es gibt auch viele industrielle Initiativen, die sich in Projekte einbinden. Obwohl ich da persönlich ein bisschen skeptisch bin, möchte ich dafür plädieren, dass wir das in Deutschland ein bisschen offener sehen. Auch die Pharmaindustrie hat es inzwischen geschafft, in ihren eigenen Organisationen Extrabereiche abzutrennen, die sich in Projekte einbringen können. Warum braucht man das? Diese sogenannten Real World Data, die wir uns in den nächsten Jahren erschließen werden, also Daten unmittelbar aus der Versorgung, sind unter anderem für die Arzneimittelzulassung wichtig. Sie sind für Medizintechnik, für Wearables usw. wichtig. Da müsste mal überprüft werden, ob die Industrie tatsächlich so grundsätzlich ausgeschlossen bleiben muss.

    Jetzt ist sicher keine Zeit, um diese ganzen Regelungen vorzustellen, die es gibt. Ich schwenke kurz zum Datenschutz und den Sicherungsmaßnahmen. Es ist erkannt worden, dass CyberSecurity wirklich ein absolutes Schwerpunktthema sein muss. Es gab wirklich unappetitliche Fälle zum Beispiel in Finnland, wo ein staatlicher Psychiatrieversorger gehackt worden ist und die Patienten damit erpresst worden sind. Auf der anderen Seite müssen wir wissen, dass es keinen perfekten Schutz gibt. Aber auch hier gibt es sehr interessante Wege nach vorne. Man kann für diese Big-Data-Forschung mit synthetischen Daten arbeiten. Auch da gibt es eine ganze Reihe von konkreten Projekten.

    Quelle: Kurzbericht der Anhörung in der 73. Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses und der 27. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags am 3. März 2022

  • EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    Das Nationale Digital Health Symposium NHDS am 06. Dezember 2022 in Berlin setzte sich mit den Chancen und Herausforderungen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsdatennutzung im Rahmen eines Europäischen Gesundheitsdatenraums auseinander. Expertinnen und Experten aus Politik, Gesundheit und Forschung diskutieren auf der Konferenz, wie eine grenzüberschreitendende Gesundheitsversorgung und Datennutzung aussehen kann. Und was das für die Vernetzung und die Anschlussstrukturen in Deutschland bedeutet. Auch die Akzeptanz und der realistische Nutzen für die Gesundheitsversorgung, Produktentwicklung und Gesundheitssystementwicklung stehen zur Diskussion. Aus der Kongressberichterstattung zum NDHS:

    Session Europäischer Gesundheitsdatenraum: Grenzüberschreitende Versorgung

    Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) bietet große Chancen für Forschung und Versorgung, da ein innereuropäischer Datenaustausch für eine bessere Gesundheitsversorgung und eine Nachnutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung möglich werden sollen. Der EHDS soll damit nicht nur die grenzüberschreitende Versorgung, sondern auch die Forschung und den Datenaustausch europaweit verbessern.

    Er besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: der EHDS 1 regelt die Fragestellungen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger, der EHDS 2 regelt die Sekundärnutzung von Daten für Forschung und Innovation.

    „Der EHDS kommt nicht einfach aus dem Nichts“, fasst Dr. Stephan H. Schug, DGG e.V., zusammen. „Trotz Mitgestaltung Deutschlands bei den vertraglichen und Interoperabilitätsvorgaben, wurden wir von vielen unserer Anrainerstaaten inzwischen abgehängt“, so Schug. Nationale Kontaktstellen haben beispielsweise Frankreich, die Niederlande und Luxemburg eingerichtet.

    Leonor Heinz, Leiterin der Koordinierungsstelle von DESAM-ForNet, forderte, dass der EDHS partizipativ mit allen Stakeholdern entwickelt werden müsse. Eine wichtige Anschlussstruktur für den EHDS stellt die elektronische Patientenakte (ePA) dar.

    „Bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte im Kontext des EHDS muss der Beitrag, den sie für eine unmittelbare Verbesserung der Versorgung leisten kann, konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden“, fordert Nino Mangiapane von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf dem Symposium.

  • Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    [07.11.2022] Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz. Der von den DGG-Vorstandsmitgliedern Siegfried Jedamzik (Interop Council) und Stephan Schug geleitete Arbeitskreis „Status quo von Patient Journeys bei Herzinsuffienz“ bittet herzlich um Mitwirkung (Deadline 28. November 2022):
    Die Fachbefragung des Arbeitskreises „Analyse des Status quo der Patient Journey Herzinsuffizienz“ der IOP Governance gemäß GIGV bzw. SGB orientiert sich am Zielbild einer Digitalen Patient Journey und richtet sich an alle Akteure, die Gesundheitsdaten mit anderen Beteiligten, wie Patienten, niedergelassenen Ärzten, Kliniken und Projektpartnern austauschen bzw. diesen Austausch ermöglichen. Auch Körperschaften, Politik, Normungsorganisationen, Fachverbände, Plattform- und Softwareanbieter sowie Entwickler sind herzlich eingeladen, ihr Know How einzubringen. Facheinführung und Link zur Umfrage auf INA (Interoperabilitäts-Navigator der gematik).

  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

    Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

    Das DVPMG, das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, enthält u.a. wichtige Neuregelungen zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts. Für eine sichere Authentifizierung für z.B. eine Videosprechstunde oder eine Digitale Gesundheitsanwendung erhalten die Versicherten und die Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten. Zusätzlich werden die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern erweitert. So umfassen diese künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.

    Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

  • Hessischer Landtag plant Anhörung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Hessischer Landtag plant Anhörung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gemäß Antrag der Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 5. Mai 2021 beschloss der Hessische Landtag unter der Überschrift „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ eine öffentliche Anhörung durchzuführen:
    „[..] Der Landtag ist sich bewusst, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens zukünftig einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung einer zeitgemäßen, hochwertigen medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leisten wird. Daher gilt es die Digitalisierung bewusst und zielgerichtet weiter voran zu bringen.
    Um Handlungsfelder zu identifizieren, hält es der Landtag für sinnvoll, im Rahmen des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Digitales und Datenschutz des Landtags, eine Anhörung mit Expertinnen und Experten einzuberufen, in der folgende Fragen geklärt werden sollen:

    • Nutzen und Herausforderungen durch die Digitalisierung und Vernetzung von Patientendaten (Vernetzung, rechtl. Rahmenbedingungen, Datengewinnung/-nutzung, Big Data, Schaffung eines Datenraumes auf EU-Ebene, IT-Sicherheit im Gesundheitswesen [Krankenhäuser, Praxen, Pflegeeinrichtungen]).
    • Digitale Innovationen (Förderbedingungen/-strukturen [Kontext G-BA], Zulassungs- und Erstattungsverfahren, Entdeckung und Entwicklung).
    • Digitalisierung in den Bereichen Prävention, Therapie, ambulante und stationäre Pflege, Gesundheitsversorgung (Nutzen und Grenzen der Anwendung im patientennahen Bereich, Telemedizin, Mobile Gesundheitstechnologien, ärztliche Versorgung im ländlichen Raum, Digitale Assistenz/Ambient Assisted Living).
    • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in
      den Gesundheitsberufen
    • Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter besonderer Berücksichtigung des Projekts „Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem (DEMIS) für den Infektionsschutz“ auf Bundesebene. […]
  • Krankenhaus-Zukunfts-Gesetz KHZG

    Krankenhaus-Zukunfts-Gesetz KHZG

    [18.09.2020] Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern beschlossen: In einem Investitionsprogramm werden den Krankenhäusern für ein digitales Update 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit können Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Der Bundestag hat am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) beschlossen.

    Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

    • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
    • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
    • Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
    • Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
    • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
    • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

    Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

    • Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
    • Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

    Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser

    • Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
    • Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2019 wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
    • Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

    Weitere Regelungen

    • Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, wird finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.
    • Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.
    • Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert.

    In Deutschland werden Krankenhäuser in einem „dualen Finanzierungssystem“ finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).

  • Patientendaten-Schutz-Gesetz

    Patientendaten-Schutz-Gesetz

    [03.07.2020]  Patientendaten-Schutz-Gesetz (eRezept und elektonische Patientenakte) in Bundestag und Bundesrat beschlossen: Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt.

    Im Juli 2020 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

  • Digitale-Versorgung-Gesetz

    Digitale-Versorgung-Gesetz

    [07.11.2019] Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz: Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ ermoeglicht Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen:Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte.