Stephan Schug

  • 80% sind „digital verbunden“ zur digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    80% sind „digital verbunden“ zur digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    „digital-verbunden“ sollten Leistungserbringer:innen und Herzinsuffizienz-Patient:innen im deutschen Gesundheitswesen sein. Medienbrüche in der erweiterten Versorgungskette – inkl. Selbstmanagement von Patient:innen – sind zu vermeiden.

    Positionspapier des Interop Councils

    Der Arbeitskreis Digitale-Patient-Journey Herzinsuffizienz“ des Interop-Council (Leiter: Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik, stv. Leiter Dr. med. Stephan Schug – s. auch DGG-Vorstand) hat mit Hilfe einer bundesweiten Fachbefragung Kernelemente zum Status quo zentraler Interoperabilitätsmerkmale ermittelt:

    Digital Verbunden: 4/5 der Befragten gaben an, existierende Standards zum Datenaustausch zu verwenden, teilweise gemeinsam mit ergänzenden und neuen Spezifikationen.

    Die Befragten haben bereits wichtige erste Schritte hin zu einer vollständig digitalen und durchgehenden interoperablen Patient-Journey vollzogen. Die Reise muss jedoch noch (viel) weiter gehen. Lesen sie hier unser Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen (Leitseite INA) für eine vollständig digitale Patient Journey.

    Mitwirkende im Arbeitskreis „Status quo der (digitalen) Patient Journey Herzinsuffizienz des Interop-Councils

    Interop Council bei der gematik

    INA Koordinierungsstelle

  • Großer Bedarf für Fort- und Weiterbildung zur Unterstützung der  digitalen Daten Journey bei Herzinsuffizienz.

    Großer Bedarf für Fort- und Weiterbildung zur Unterstützung der digitalen Daten Journey bei Herzinsuffizienz.

    Beim Datenaustausch in der erweiterten Versorgungskette für Herzinsuffizienz-Patient:innen (inkl. Selbstmanagement und Häuslichkeit) setzen Leistungserbringer:innen im deutschen Gesundheitswesen zunehmend auf international bewährte Standards für differenzierte und wiederverwertbare Dokumention und durchgängig interoperable Datenverarbeitung.

    Daraus ergibt sich entsprechender Fort- und Weiterbildungsbedarf für alle Beteiligten an der digitalen Versorgungskette Herzinsuffizienzversorgung. Entsprechend wird der – bislang zur teilweise gedeckte Bedarf – an spezialisierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von der Mehrzahl der Befragten bejaht.

    Positionspapier des Interop Councils

    Der Arbeitskreis Digitale-Patient-Journey Herzinsuffizienz“ des Interop-Council (Leiter: Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik, stv. Leiter Dr. med. Stephan Schug – s. auch DGG-Vorstand) hat mit Hilfe einer bundesweiten Fachbefragung Kernelemente zum Status quo zentraler Interoperabilitätsmerkmale ermittelt:

    62 % der Befragten bejahen den Bedarf für spezielle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der Dokumentations und Datenverarbeitungsanforderungen der digitalen Patient Journey.

    Details zu wünschenswerten Inhalten liegen in ergänzenden Freitextangaben zur Umfrage vor. Entsprechende Angebote wurden und werden vielerorts aufgebaut.

    Quelle: Ergebnisband zur Umfrage Digitale Patient Journey Herzinsuffizienz

    Die Antworten lassen erkennen, dass die Befragten bereits mitten in der Umsatzung einer vollständig digitalen und durchgehenden interoperablen Patient-Journey stecken. Die Reise muss jedoch noch (viel) weiter gehen. Lesen sie hier unser Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen (Leitseite INA) für eine vollständig digitale Patient Journey.

    Mitwirkende im Arbeitskreis „Status quo der (digitalen) Patient Journey Herzinsuffizienz des Interop-Councils

    Interop Council bei der gematik

    INA Koordinierungsstelle

  • Kodieren als Routine und detailgetreue Terminologien:  Erfolgsfaktoren für digitale Versorgungsketten

    Kodieren als Routine und detailgetreue Terminologien: Erfolgsfaktoren für digitale Versorgungsketten

    Beim Datenaustausch in der erweiterten Versorgungskette für Herzinsuffizienz-Patient:innen (inkl. Selbstmanagement und Häuslichkeit) setzen Leistungserbringer:innen im deutschen Gesundheitswesen zunehmend auf international bewährte Standards für differenzierte und wiederverwertbare Dokumention und durchgängig interoperable Datenverarbeitung.

    Dabei leisten nicht zuletzt die seit Jahren im deutschen Gesundheitswesen gesetzlich vorgegebenen Kodierungssysteme ICD10 und OPS als Routinewerkzeuge einen großen Beitrag. Ergänzt werden diesen durch detailgetreue Terminologien wie SNOMED CT und ORPHANET, die fallbezogen einen großen Zusatznutzen versprechen.

    Positionspapier des Interop Councils

    Der Arbeitskreis Digitale-Patient-Journey Herzinsuffizienz“ des Interop-Council (Leiter: Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik, stv. Leiter Dr. med. Stephan Schug – s. auch DGG-Vorstand) hat mit Hilfe einer bundesweiten Fachbefragung Kernelemente zum Status quo zentraler Interoperabilitätsmerkmale ermittelt:

    78% der Befragten verwenden zur Abrechnung und Dokumentation ICD10 und OPS, d.h. die gesetzlich vorgegebenen Kodierungssysteme.

    Gut 30 Prozent in unserer Stichprobe nutzen detailgetreue Terminologien wie SNOMED CT und ORPHANET.

    Quelle: Ergebnisband zur Umfrage Digitale Patient Journey Herzinsuffizienz

    Die Befragten haben bereits wichtige erste Schritte hin zu einer vollständig digitalen und durchgehenden interoperablen Patient-Journey vollzogen. Die Reise muss jedoch noch (viel) weiter gehen. Lesen sie hier unser Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen (Leitseite INA) für eine vollständig digitale Patient Journey.

    Mitwirkende im Arbeitskreis „Status quo der (digitalen) Patient Journey Herzinsuffizienz des Interop-Councils

    Interop Council bei der gematik

    INA Koordinierungsstelle

  • Statement zur Digitalisierung und Vernetzung von Patientendaten (DGG@ Hessischer Landtag)

    Statement zur Digitalisierung und Vernetzung von Patientendaten (DGG@ Hessischer Landtag)

    Bei der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags (Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss – gemeinsame Anhörung mit dem Ausschuss für Digitales zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege) zu „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ am 3. März 2022 nahm die DGG im Landtag zur Frage von Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in den Gesundheits- und Pflegeberufen gemäß Landtagsprotokoll wie folgt Stellung:

    (Dr. Stephan Schug) Die Gesellschaft für Gesundheitstelematik und auch ich persönlich sind seit gut 20 Jahren in dem Thema unterwegs. Ich habe ebenfalls ungefähr 20 Jahre die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Telematik im Gesundheitswesen“ begleitet und kenne die Situation in verschiedenen
    Bundesländern daher sehr, sehr gut. Als Chief Medical Officer von ETHEL bin ich sehr viel in anderen europäischen Ländern herumgekommen. Beide Dinge möchte ich einfließen lassen.

    Die Vernetzung von Patientendaten beruht letztlich darauf, dass ich eine elektronische Patientenakte als Kernelement der Digitalisierung und sektorübergreifenden Vernetzung habe. Da sind wir in Deutschland noch nicht so richtig weit. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass man sehr systematisch und mit sehr langem Atem mit Stufenplänen arbeiten muss. Die USA machen das meines Erachtens vorbildlich mit der stufenweisen Einführung eines interoperablen Datensatzes. In Deutschland gibt es ähnliche Ansätze. Ich denke, da brauchen wir noch ein bisschen Geduld. Die Patientenakten sind im Moment noch relativ wenig gefüllt. Auf die Telematikinfrastruktur kommen wir nachher im zweiten Themenblock.

    Was die KI angeht, so hatte auch ich mir die ganzen Beispiele notiert. Vor allem in der digitalen Pathologie, in der digitalen Bildverarbeitung gibt es wirklich tolle Beispiele. Vor allem ist das ein Beispiel dafür, dass Ärztinnen und Ärzte tatsächlich mit diesen Technologien kooperieren und in Arbeitsteilung arbeiten können.

    Deswegen schwenke ich jetzt auf das Thema der Datennutzung, der Datensolidarität ein. Der Begriff der Datenspende, den wir im deutschen Gesetz haben, wird international nicht so ganz geteilt, weil der Begriff Spende mehrdeutig ist. […] Die Mehrzahl der Patienten ist bereit, ihre Daten zu teilen, d.h. für ein Data-Sharing. Es ist [in der Anhörung] noch nicht so rausgekommen, dass die Bereitschaft, die Daten zu teilen, je nach Verwendungszweck unterschiedlich
    ist. Ein gewisses Problem ist, dass die Industrie sehr gerne ausgegrenzt wird. In unserer Gesetzgebung ist sie durchgängig ausgegrenzt. Die Patienten sehen das auch nicht so gerne.

    Da hilft der Blick nach Europa. Dort hat man inzwischen tolle Initiativen wie Data Saves Lives. Auch die französische Ratspräsidentschaft kümmert sich aktuell um diese Thematik. Es gibt viele Dinge wie Data Strategy, Data Governance usw., aber es gibt auch viele industrielle Initiativen, die sich in Projekte einbinden. Obwohl ich da persönlich ein bisschen skeptisch bin, möchte ich dafür plädieren, dass wir das in Deutschland ein bisschen offener sehen. Auch die Pharmaindustrie hat es inzwischen geschafft, in ihren eigenen Organisationen Extrabereiche abzutrennen, die sich in Projekte einbringen können. Warum braucht man das? Diese sogenannten Real World Data, die wir uns in den nächsten Jahren erschließen werden, also Daten unmittelbar aus der Versorgung, sind unter anderem für die Arzneimittelzulassung wichtig. Sie sind für Medizintechnik, für Wearables usw. wichtig. Da müsste mal überprüft werden, ob die Industrie tatsächlich so grundsätzlich ausgeschlossen bleiben muss.

    Jetzt ist sicher keine Zeit, um diese ganzen Regelungen vorzustellen, die es gibt. Ich schwenke kurz zum Datenschutz und den Sicherungsmaßnahmen. Es ist erkannt worden, dass CyberSecurity wirklich ein absolutes Schwerpunktthema sein muss. Es gab wirklich unappetitliche Fälle zum Beispiel in Finnland, wo ein staatlicher Psychiatrieversorger gehackt worden ist und die Patienten damit erpresst worden sind. Auf der anderen Seite müssen wir wissen, dass es keinen perfekten Schutz gibt. Aber auch hier gibt es sehr interessante Wege nach vorne. Man kann für diese Big-Data-Forschung mit synthetischen Daten arbeiten. Auch da gibt es eine ganze Reihe von konkreten Projekten.

    Quelle: Kurzbericht der Anhörung in der 73. Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses und der 27. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags am 3. März 2022

  • EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    Das Nationale Digital Health Symposium NHDS am 06. Dezember 2022 in Berlin setzte sich mit den Chancen und Herausforderungen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsdatennutzung im Rahmen eines Europäischen Gesundheitsdatenraums auseinander. Expertinnen und Experten aus Politik, Gesundheit und Forschung diskutieren auf der Konferenz, wie eine grenzüberschreitendende Gesundheitsversorgung und Datennutzung aussehen kann. Und was das für die Vernetzung und die Anschlussstrukturen in Deutschland bedeutet. Auch die Akzeptanz und der realistische Nutzen für die Gesundheitsversorgung, Produktentwicklung und Gesundheitssystementwicklung stehen zur Diskussion. Aus der Kongressberichterstattung zum NDHS:

    Session Europäischer Gesundheitsdatenraum: Grenzüberschreitende Versorgung

    Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) bietet große Chancen für Forschung und Versorgung, da ein innereuropäischer Datenaustausch für eine bessere Gesundheitsversorgung und eine Nachnutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung möglich werden sollen. Der EHDS soll damit nicht nur die grenzüberschreitende Versorgung, sondern auch die Forschung und den Datenaustausch europaweit verbessern.

    Er besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: der EHDS 1 regelt die Fragestellungen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger, der EHDS 2 regelt die Sekundärnutzung von Daten für Forschung und Innovation.

    „Der EHDS kommt nicht einfach aus dem Nichts“, fasst Dr. Stephan H. Schug, DGG e.V., zusammen. „Trotz Mitgestaltung Deutschlands bei den vertraglichen und Interoperabilitätsvorgaben, wurden wir von vielen unserer Anrainerstaaten inzwischen abgehängt“, so Schug. Nationale Kontaktstellen haben beispielsweise Frankreich, die Niederlande und Luxemburg eingerichtet.

    Leonor Heinz, Leiterin der Koordinierungsstelle von DESAM-ForNet, forderte, dass der EDHS partizipativ mit allen Stakeholdern entwickelt werden müsse. Eine wichtige Anschlussstruktur für den EHDS stellt die elektronische Patientenakte (ePA) dar.

    „Bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte im Kontext des EHDS muss der Beitrag, den sie für eine unmittelbare Verbesserung der Versorgung leisten kann, konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden“, fordert Nino Mangiapane von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf dem Symposium.

  • EU eHealth Netzwerk:  Beratungsergebnisse vom 7. November 2022

    EU eHealth Netzwerk: Beratungsergebnisse vom 7. November 2022

    Das eHealth Netzwerk (gegründet 2011 auf der Grundlage von Artikel 14 der Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU) hat am 7. November 2022 bei seinem 22. Treffen im Albert-Borschette-Konferenzzentrum in Brüssel eine umfangreiche Agenda abgearbeitet.

    Am 24. Januar 2023 hat die EU Kommission Agenda, Protokoll gemeinsam mit der begleitenden Dokumentation (Cover Notes, Presentations, Adopted Documents) auf der Website der EU (Rubrik Public Health) veröffentlicht [diese Seite und die Dokumente liegen ausschließlich englisch vor].

    Neben detaillierten Berichten und Beratungen rund um myHealth@EU bzw. eHDSI (eHealth Digital Services Infrastructure) wurde auch der Stand der Beratungen zum EHDS-Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 3. Mai 2022 thematisiert.

    Auszug aus dem Protokoll: EHDS: An update was given on the EHDS negotiations, specifying that there will be a longer update provided at the Council meeting.
    Regarding the EHDS Proposal, it was noted that within the EU Parliament, ENVI and LIBE committees will be the lead, with the first formal exchange being held on November 8, 2022. The IMCO and ITRE Committees will also provide their opinions. The Budget Committee was also asked to give an opinion but they chose not to. The LIBE rapporteur is from IND (far-right group), with the ENVI rapporteur being from EPP. It was noted that the Parliament will begin first to establish its own position on the matter.

    The Council’s work on the EHDS Proposal was a bit more advanced, with an article-by-article read-through of the proposal in the Public Health Council Working Party. Initial discussions were started on the Czech Presidency compromise text for Chapters II and III.

    A summarized update on MyHealth@EU was given, having already presented this in the morning. The reference architecture was explained of the MyHealth@EU sister project, HealthData@EU, which focuses on the secondary use of data. It follows a similar pattern to MyHealth@EU, with national contact points being the health data access bodies. The novelty is that the EMA and ECDC can participate as well in the data sharing infrastructures. It was specified that the Commission’s role in the HealthData@EU project will be to provide central services, enabling the infrastructure to work.

    The HealthData@EU Pilot has two projects: the EHDS2 Pilot being divided within Nodes Service (Project 1) and Central Services (Project 2). The first project is led by the Pilot Consortium, whereas the second is managed by the EC, Solution Provider and Contractor. The Pilot will run from October 2022 until September 2024. The first year will be dedicated to developing the Pilot, then a scale-up phase will follow based on the lessons learned during the piloting period so as to improve its functioning in countries across Europe.

  • Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    [07.11.2022] Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz. Der von den DGG-Vorstandsmitgliedern Siegfried Jedamzik (Interop Council) und Stephan Schug geleitete Arbeitskreis „Status quo von Patient Journeys bei Herzinsuffienz“ bittet herzlich um Mitwirkung (Deadline 28. November 2022):
    Die Fachbefragung des Arbeitskreises „Analyse des Status quo der Patient Journey Herzinsuffizienz“ der IOP Governance gemäß GIGV bzw. SGB orientiert sich am Zielbild einer Digitalen Patient Journey und richtet sich an alle Akteure, die Gesundheitsdaten mit anderen Beteiligten, wie Patienten, niedergelassenen Ärzten, Kliniken und Projektpartnern austauschen bzw. diesen Austausch ermöglichen. Auch Körperschaften, Politik, Normungsorganisationen, Fachverbände, Plattform- und Softwareanbieter sowie Entwickler sind herzlich eingeladen, ihr Know How einzubringen. Facheinführung und Link zur Umfrage auf INA (Interoperabilitäts-Navigator der gematik).

  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

    Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

    Das DVPMG, das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, enthält u.a. wichtige Neuregelungen zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts. Für eine sichere Authentifizierung für z.B. eine Videosprechstunde oder eine Digitale Gesundheitsanwendung erhalten die Versicherten und die Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten. Zusätzlich werden die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern erweitert. So umfassen diese künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.

    Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

  • Hessischer Landtag plant Anhörung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Hessischer Landtag plant Anhörung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gemäß Antrag der Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 5. Mai 2021 beschloss der Hessische Landtag unter der Überschrift „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ eine öffentliche Anhörung durchzuführen:
    „[..] Der Landtag ist sich bewusst, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens zukünftig einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung einer zeitgemäßen, hochwertigen medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leisten wird. Daher gilt es die Digitalisierung bewusst und zielgerichtet weiter voran zu bringen.
    Um Handlungsfelder zu identifizieren, hält es der Landtag für sinnvoll, im Rahmen des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Digitales und Datenschutz des Landtags, eine Anhörung mit Expertinnen und Experten einzuberufen, in der folgende Fragen geklärt werden sollen:

    • Nutzen und Herausforderungen durch die Digitalisierung und Vernetzung von Patientendaten (Vernetzung, rechtl. Rahmenbedingungen, Datengewinnung/-nutzung, Big Data, Schaffung eines Datenraumes auf EU-Ebene, IT-Sicherheit im Gesundheitswesen [Krankenhäuser, Praxen, Pflegeeinrichtungen]).
    • Digitale Innovationen (Förderbedingungen/-strukturen [Kontext G-BA], Zulassungs- und Erstattungsverfahren, Entdeckung und Entwicklung).
    • Digitalisierung in den Bereichen Prävention, Therapie, ambulante und stationäre Pflege, Gesundheitsversorgung (Nutzen und Grenzen der Anwendung im patientennahen Bereich, Telemedizin, Mobile Gesundheitstechnologien, ärztliche Versorgung im ländlichen Raum, Digitale Assistenz/Ambient Assisted Living).
    • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in
      den Gesundheitsberufen
    • Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter besonderer Berücksichtigung des Projekts „Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem (DEMIS) für den Infektionsschutz“ auf Bundesebene. […]
  • Vertretung ISfTeH Board und DGG-Vorstand

    Vertretung ISfTeH Board und DGG-Vorstand

    Prof. Dr. Karl Stroetmann wirkt bis einschließlich 2024 als Repräsentant der DGG e.V. (National Member / National Chapter) im Board der Internationalen Fachgesellschaft International Society for Telemedicine and eHealth (ISfTeH) mit.
    Karl Stroetmann wurde 2020 nach Nominierung durch den DGG-Vorstand in einem globalen Auswahl- und Wahlverfahren in Kategorie National Member Societies in das ISfTeH-Board gewählt.


    Zuletzt am 15.12.2023 erfolgte die (Wieder)Wahl des DGG-Vorstands in die Vorstandspositionen wie folgt:

    • 1. Vorsitzender: Dr. med. Dipl.-Psych. Stephan H. Schug, MPH, Frankfurt am Main
    • 2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Siegfried Jedamzik, Ingolstadt
    • Schatzmeisterin: Anke Stöckl, Hamburg
    • Beisitzer: Prof. Dr. Wolfgang Heiden (für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg)
    • Besitzer: Prof. Dr. Karl Stroetmann, Alfter bei Bonn (zugleich Beauftragter des Vorstands für Internationales).

    Am 12. September 2021 konnte der DGG-Vorstand dem Ehrenvorsitzendem der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitstelematik, PD Dr. Günter Steyer herzlich zum 80. Geburtstag gratulieren! Wir freuen uns auf weitere Unterstützung.


    Auf der DGG-Mitgliederversammlung 2015 wurden in den Vorstand gewählt: Dr. Stephan Schug (1. Vorsitzender), Dr. Siegfried Jedamzik (2. Vorsitzender) und Klaus Gritschneder (Schatzmeister). Zu Beisitzern wurden Wolfgang Heiden (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg) und Markus Lindlar (DLR) gewählt.

    Auf der DGG-Mitgliederversammlung 2013 wurde der geschäftsführende Vorstand im Amt bestätigt: Markus Lindlar (1. Vorsitzender), Bernhard Koch (2. Vorsitzender) und Klaus Gritschneder (Schatzmeister). Zu Beisitzern wurden Wolfgang Heiden (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg) und Timo Frett (DLR) gewählt.

  • Krankenhaus-Zukunfts-Gesetz KHZG

    Krankenhaus-Zukunfts-Gesetz KHZG

    [18.09.2020] Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern beschlossen: In einem Investitionsprogramm werden den Krankenhäusern für ein digitales Update 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit können Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Der Bundestag hat am 18. September 2020 in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) beschlossen.

    Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

    • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
    • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
    • Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
    • Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
    • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
    • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

    Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

    • Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
    • Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

    Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser

    • Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
    • Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2019 wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
    • Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

    Weitere Regelungen

    • Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, wird finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.
    • Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.
    • Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert.

    In Deutschland werden Krankenhäuser in einem „dualen Finanzierungssystem“ finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).

  • Patientendaten-Schutz-Gesetz

    Patientendaten-Schutz-Gesetz

    [03.07.2020]  Patientendaten-Schutz-Gesetz (eRezept und elektonische Patientenakte) in Bundestag und Bundesrat beschlossen: Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt.

    Im Juli 2020 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.